Kodierempfehlung Nr. 107
Schlagwort: | Dermektomie, Gewichtsabnahme, Plastische Chirurgie – durch Schlichtungsausschuss entschieden |
Erstellt: | 2006-08-29 |
Aktualisiert: | 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden. |
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: | 2020-07-21 |
DRG: | |
ICD: | R63.4 L30.4 |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Korrekte Kodierung der Hauptdiagnose bei plastisch-chirurgischen Eingriffen nach Gewichtsabnahme:
Eine Patientin wird wegen "Zustand nach massiver Gewichtsabnahme mit Intertriginalekzem und ausgeprägten Hautüberschüssen" in einer Abteilung für Plastische Chirurgie behandelt. Therapeutisch erfolgt eine zirkuläre Dermektomie. Wird als Hauptdiagnose R63.4 Abnorme Gewichtsabnahme angegeben mit der Nebendiagnose L30.4 Intertriginöses Ekzem oder ist L30.4 die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung:
Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Wird ein Patient nach einer massiven Gewichtsabnahme mit Intertriginal-ekzem und ausgeprägten Hautüberschüssen mit einer zirkulären Dermektomie (Fettschürzenreduktion) stationär behandelt, ist als Hauptdiagnose der Kode L98.7 Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut und als Nebendiagnose der Kode L30.4 Intertriginöses Ekzem zu kodieren.
Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Die therapieresistenten Intertriginalekzeme als komplizierende Folgezustände begründen medizinisch letztendlich diesen Eingriff. Somit wurde die stationäre Aufnahme zur Operation durch diesen komplizierenden Folgezustand der massiven Gewichtsabnahme veranlasst. L30.4 ist als Hauptdiagnose anzugeben.
Für Fälle ab 2016 steht für den komplizierenden Folgezustand mit L98.7 Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut ein spezifischer Kode zur Verfügung.