Kodierempfehlung Nr. 109

Schlagwort: Antikoagulation, Thromboembolieprophylaxe, Phenprocoumon, Heparin – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2006-11-23
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-10-06
DRG:
ICD: Z51.88
OPS:

Problem/Erläuterung:
Der Patient stellte sich planmäßig in der gefäßchirurgischen Sprechstunde zur Kontrolle nach Bypass-Operation bei pAVK rechts vor. Zudem Z. n. Mitral- und Aortenklappenersatz (mechanisch). Im Hinblick auf eine geplante zahnärztliche Behandlung war ambulant Phenprocoumon abgesetzt und durch Gabe eines niedermolekularen Heparins ersetzt worden. Aktuell kritischer Abfall der INR. Notfallmäßige stationäre Einweisung zur Vollheparinisierung. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Ein stationärer Aufenthalt eines antikoagulierten Patienten zum Zwecke einer Vollheparinisierung vor einer geplanten zahnärztlichen Behandlung (KDE-109) ist unter anderem mit folgenden Kodes zu kodieren: - Z51.4 Vorbereitung auf eine nachfolgende Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert (Hauptdiagnose) - Z29.9 Prophylaktische Maßnahme, nicht näher bezeichnet (Nebendiagnose) - Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese (Nebendiagnose)

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Hauptdiagnose ist Z51.88 Sonstige näher bezeichnete medizinische Behandlung. Grund der Aufnahme ist die Thromboembolieprophylaxe im Hinblick auf das Risiko thromboembolischer Komplikationen bei mechanischem Herzklappenersatz.