Kodierempfehlung Nr. 114
Schlagwort: | Phenprocoumon, Blutung, Antikoagulation |
Erstellt: | 2006-11-23 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | D68.33 Y57.9! |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Wie wird der medizinische Sachverhalt einer nichttraumatischen Blutung unter Therapie mit Phenprocoumon, die die stationäre Aufnahme veranlasste, kodiert?
Kodierempfehlung:
Für Fälle bis einschließlich 2015 gilt:
Das konkrete Blutungsereignis, also z. B. die Hirnblutung oder das Nasenbluten, ist als Hauptdiagnose zu kodieren, optional ergänzt durch Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen. D68.33 Sonstige Koagulopathien, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper, Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) ist als Nebendiagnose zu kodieren, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.
Für Fälle ab 2016 ist die Ergänzung zur Klarstellung in DKR 1917 zu beachten.
Siehe auch Kodierempfehlungen 23 und 274.