Kodierempfehlung Nr. 16

Schlagwort: Kachexie – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2005-08-08
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-10-15
DRG:
ICD: R64
OPS:

Problem/Erläuterung:
Wann darf R64 Kachexie verschlüsselt werden?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Der Kode R64 Kachexie kann kodiert werden, wenn der Gewichtsverlust ? 5%* in ? 12 Monaten bei Vorliegen einer Erkrankung beträgt, PLUS DREI der folgenden Kriterien vorliegen: • Verringerte Muskelkraft (z. B. Handgriffstärke) • Erschöpfung • Appetitlosigkeit • Niedriger Fettfreie-Masse-Index (fettfreie Masse [kg]/Körpergröße2 [m2]) • Abnormale Biochemie - erhöhte Entzündungsmarker (CRP > 5,0 mg/L, IL-6 > 4,0 pg/mL), oder - Anämie (Hb < 12 g/dL), oder - niedriges Serumalbumin (< 32 g/L) * ohne Ödem; falls Gewichtsverlust nicht eruierbar, ist ein BMI <20,0 kg/m2 für die Diagnose der Kachexie ausreichend.

Kommentar SEG 4 zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Generell ist ein Gewichtsverlust von mindestens 5% aufgrund einer dafür ursächlichen Erkrankung innerhalb eines Jahres vorauszusetzen. Das Ausschwemmen von Ödemen ist dabei nicht zu berücksichtigen. Wenn das Ausmaß eines Gewichtsverlusts nicht eruierbar ist, ist ein krankheitsbedingter BMI von weniger als 20 kg/m2 ausreichend. In jedem Fall sind zusätzlich mindestens drei weitere der gelisteten Kriterien zu erfüllen.

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Mindestvoraussetzungen: Dokumentation von Körpergröße und -gewicht und Beeinflussung des Patientenmanagements. Neben der allgemeinen Definition (schwere Form der Abmagerung mit Atrophie/körperliche Auszehrung) unter Berücksichtigung des klinischen Gesamtzustandes ist ein BMI unter 18,5 kg/m2 (Definition Untergewicht WHO) zu fordern.