Kodierempfehlung Nr. 180

Schlagwort: Thrombose, Tumorleiden
Erstellt: 2007-08-21
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD: I80.8
OPS:

Problem/Erläuterung:
Ein Patient wird wegen einer Armvenenthrombose aufgenommen. Bekannt ist ein hepatisch metastasiertes Rektumkarzinom. Die Armvenenthrombose wird von der Klinik als paraneoplastisches Syndrom bewertet und spezifisch behandelt. Wie ist bezüglich Haupt- und Nebendiagnosen zu kodieren?

Kodierempfehlung:
Hauptdiagnose ist I80.81 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger Lokalisationen, Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis tiefer Gefäße der oberen Extremitäten. Weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie waren der Aufnahmegrund. Da für das Paraneoplastische Syndrom in der ICD-10-GM kein spezifischer Kode zur Verfügung steht, sind gemäß DKR D004 Syndrome die einzelnen Manifestationen zu verschlüsseln, im vorliegenden Fall die Armvenenthrombose. Das Rektumkarzinom erfüllt nicht die Vorgaben der Nebendiagnosendefinition und ist somit nicht zu kodieren. Vor dem Hintergrund des Schlichtungsspruchs vom 04.07.2016 (veröffentlicht am 27.07.2016) wäre in der geschilderten Konstellation ab diesem Zeitpunkt das Rektumkarzinom als Nebendiagnose anzugeben.