Kodierempfehlung Nr. 25
| Schlagwort: | Anämie, Folsäuremangel – durch Schlichtungsausschuss entschieden |
| Erstellt: | 2005-08-08 |
| Aktualisiert: | 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden. |
| Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: | 2020-08-19 |
| DRG: | |
| ICD: | E53.8 D52.- |
| OPS: |
Problem/Erläuterung:
Wie wird eine Anämie infolge Folsäuremangel verschlüsselt?
Darf zusätzlich zur Anämie E53.8 Mangel an sonstigen näher bezeichneten Vitaminen des Vitamin B-Komplexes kodiert werden?
Kodierempfehlung:
Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Eine Anämie infolge eines Folsäuremangels ist nur mit dem Kode D52.- Folsäure-Mangelanämie spezifisch zu kodieren. Der Kode E53.8 ist für die Abbildung der Folsäuremangelanämie nicht zusätzlich zu kodieren.
Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
D52.- Folsäure-Mangelanämie ist die spezifische Kodierung.
Siehe auch Exklusivum unter E50 bis E64. Die zusätzliche Verschlüsselung mit E53.8 ist somit nicht möglich.