Kodierempfehlung Nr. 260
Schlagwort: | Materialkombination, Frakturen, Osteosynthese |
Erstellt: | 2009-10-22 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | |
OPS: | 5-790 5-810.6 |
Problem/Erläuterung:
1. Welche Voraussetzungen müssen zur Kodierung einer Osteosynthese durch „Materialkombination“ bei der Versorgung von Frakturen (5-790 ff) vorliegen?
2. Wann sind verschiedene Osteosyntheseverfahren einzeln zu kodieren?
Kodierempfehlung:
Behandlungsfälle bis einschließlich 2009 werden wie folgt kodiert:
Ad 1.:
Dieselbe Lokalisation und derselbe Zugang mit mindestens zwei verschiedenen Verfahren (z. B. Platte und Zuggurtung) oder unterschiedlichen Werkstoffen (z. B. Zement und Metall)
• Kodierung mit einem Kode für Materialkombination.
Ad 2.:
Mehrere Lokalisationen oder dieselbe Lokalisation mit mehreren offen-chirurgischen Zugängen und/oder minimal-invasiven Zugängen zum Einbringen des Osteosynthesematerials:
• Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.
Zweizeitiges Vorgehen:
• Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.
Hinweis:
Wird eines der aufgeführten Verfahren arthroskopisch assistiert durchgeführt, ist zusätzlich der Kode 5-810.6 Arthroskopische Gelenkoperation, Arthroskopisch assistierte Versorgung einer Fraktur anzugeben.
Ab der OPS-Version 2010 sind die Kodes für Materialkombination bzw. Materialkombinationen im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden. Stattdessen sind bei Kombinationen von Osteosynthesematerialien während eines Eingriffs alle Komponenten einzeln zu kodieren.