Kodierempfehlung Nr. 262

Schlagwort: Frühgeborenes, Neugeboreneninfektion, Behandlung, prophylaktische – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2008-10-23
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-07-21
DRG:
ICD: P22.1 Z29.2
OPS:

Problem/Erläuterung:
Einem Frühgeborenen wird wegen stöhnender Atmung und Tachypnoe bei Zustand nach vorzeitigem Blasensprung ein Antibiotikum (Mezlocillin) verabreicht. Beendigung der Gabe nach fünf Tagen bei fehlenden Entzündungsparametern, da sich kein Hinweis auf eine Neugeboreneninfektion ergab. Kann Z29.21 Sonstige prophylaktische Chemotherapie, Systemische prophylaktische Chemotherapie zusätzlich zu P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen kodiert werden?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Die prophylaktische Gabe eines Antibiotikums an ein Früh- oder Neugeborenes wegen stöhnender Atmung und Tachypnoe sowie Zustand nach vorzeitigem Blasensprung der Mutter ist mit dem Kode P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen und zusätzlich dem Kode Z29.21 Systemische prophylaktische Chemotherapie zu kodieren.

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Nur P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen wird als Nebendiagnose kodiert. Die entsprechende Beeinflussung des Patientenmanagements (Antibiotikagabe) ist durch diese Nebendiagnose veranlasst worden. In der Nebendiagnosendefinition wird nicht gefordert, dass eine als Nebendiagnose zu kodierende Krankheit/Beschwerde auch ursächlich oder spezifisch behandelt werden muss. Z29.21 Sonstige prophylaktische Chemotherapie, Systemische prophylaktische Chemotherapie kann nicht zusätzlich kodiert werden. Ein Z-Kode kann nur verwendet werden, wenn Diagnosen/ Symptome bestehen, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind. Bezüglich der Verwendung von Z-Kodes sind die Hinweise am Anfang von Kapitel XXI der ICD-10-GM zu beachten.