Kodierempfehlung Nr. 264
| Schlagwort: | Exzision, radikale |
| Erstellt: | 2008-12-18 |
| Aktualisiert: | 2025-01-01 |
| DRG: | |
| ICD: | |
| OPS: | 5-894 5-895 |
Problem/Erläuterung:
Im OPS 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist definiert, dass eine lokale Exzision einer Fläche von bis zu 4 cm² oder einem Raum bis zu 1 cm³ entspricht.
Beim Kode 5-895 Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut fehlt eine solche Definition.
Wie ist nun eine Exzision einer Fläche von >4 cm² oder eines Raumes von >1 cm³ in den Fällen zu kodieren, in denen dies klinisch keiner radikalen oder ausgedehnten Exzision entspricht (ohne Sicherheitsabstand z. B. an Brustwand, Rücken, Bauch, Gesäß usw.)? Ist hier ein Kode aus 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut zu verwenden?
Kodierempfehlung:
Ein Kode aus 5-895 Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist zu kodieren. Auf Grund des Hinweises zum OPS-Kode 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist eine klare Definition bezüglich der Fläche und des Raumes vorgegeben. Somit sind alle größeren Exzisionen als ausgedehnt und/oder radikal zu kodieren, da keine andere Kodiermöglichkeit zur Verfügung steht.
Für Fälle ab 2017 sind die Änderungen der In-und Exklusiva unter 5-895 zu beachten.