Kodierempfehlung Nr. 392
Schlagwort: | Thrombozytopenie – durch Schlichtungsausschuss entschieden |
Erstellt: | 2011-06-16 |
Aktualisiert: | 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden. |
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: | 2020-08-19 |
DRG: | |
ICD: | Z86.2 D69.53 |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Ein Patient mit Heparin-induzierter Thrombozytopenie Typ II (HIT ll) in der Anamnese bedarf einer parenteralen antithrombotischen Prophylaxe. Das Blutbild des Patienten ist unauffällig und die Gerinnungsparameter liegen im Normbereich. Die Klinik verabreicht deshalb ein Danaparoid-Natrium - Heparinoid. Ist D69.53 Sekundäre Thrombozytopenie, Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II als Nebendiagnose zu kodieren?
Kodierempfehlung:
Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Wird eine heparininduzierte Thrombozytopenie bei bekannter HIT II durch prophylaktische Maßnahmen verhindert, ist der Kode Z86.2 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems in der Eigenanamnese zu kodieren. Der Kode D69.53 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II ist nur dann zu kodieren, wenn die heparininduzierte Thrombozytopenie tatsächlich auftritt.
Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Zum Zeitpunkt des stationären Aufenthaltes lag keine HIT ll, d. h. keine manifeste Thrombozytopenie vor. Der Behandlungsaufwand begründet die Kodierung von Z86.2 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems in der Eigenanamnese, aber nicht die Kodierung von D69.53