Kodierempfehlung Nr. 418

Schlagwort: Primärtumor, Nebendiagnose
Erstellt: 2011-10-25
Aktualisiert: 2024-07-08
DRG:
ICD: C78.7 C18.7
OPS:

Problem/Erläuterung:
Aufnahme zur stationären Behandlung einer schweren Harnwegsinfektion. Bekannte Lebermetastasen nach einem vor fünf Jahren vollständig entfernten Sigmakarzinom. Nach erfolgreicher Therapie der Harnwegsinfektion Entschluss zur Durchführung der für diesen Zeitraum vorgesehenen Chemotherapie der Lebermetastasen. Während des stationären Aufenthaltes keine Maßnahmen bezüglich des Primärtumors. Kein Lokalrezidiv. Darf C18.7 Bösartige Neubildung des Kolons, Colon sigmoideum für den Primärtumor als Nebendiagnose kodiert werden?

Kodierempfehlung:
Hauptdiagnose ist die Harnwegsinfektion. Als Nebendiagnose ist C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge zu kodieren. C18.7 Bösartige Neubildung des Kolons, Colon sigmoideum ist ebenfalls anzugeben. Gemäß DKR 0201 ist das primäre Malignom selbst einige Jahre nach der Resektion des Primärtumors Nebendiagnose, da der Patient nach wie vor wegen dieses Malignoms behandelt wird. Hinweis: Nach dem BSG-Urteil vom 29.08.2023 (Az. B1 KR 25/22 R) sind bei der Festlegung der Hauptdiagnose alle bei Aufnahme ins Krankenhaus objektiv vorliegenden Leiden, welche stationär behandlungsbedürftig waren, nach Analyse ex post entsprechend dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu berücksichtigen.