Kodierempfehlung Nr. 428

Schlagwort: Seelsorger, Palliativmedizin – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2012-02-14
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-11-25
DRG:
ICD:
OPS: 8-982 8-98e

Problem/Erläuterung:
Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z. B. bei den OPS-Komplexkodes 8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung und 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung für die Therapiezeit berücksichtigt werden?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Die von einem Seelsorger/ einer Seelsorgerin erbrachten Leistungen sind nicht im Rahmen der OPS-Kodes 8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung und 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung bei der Ermittlung der pro Patient erbrachten Leistungen/Therapiezeit zu berücksichtigen Begründung: Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Überlegungen hinsichtlich der Finanzierung von Seelsorgeleistungen über die Gemeinkosten eines Krankenhauses bzw. durch andere Kostenträger, der Heterogenität des Begriffs der Seelsorge, eines potenziellen Verdrängungseffektes zu Lasten der in den Mindestmerkmalen des OPS genannten Berufsgruppen sowie einer konsistenten Anwendung des Begriffs des palliativmedizinischen Behandlungsteams im OPS ist der Schlichtungsausschuss mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die von einem Seelsorger/einer Seelsorgerin erbrachten Leistungen nicht zu berücksichtigen sind.

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Die Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden. Der Seelsorger gehört nicht zur Gruppe der Therapeuten. Somit sind die Leistungen eines Seelsorgers nicht bei der Therapiezeit zu berücksichtigen. Für Fälle ab 2017 gilt dies auch für den OPS-Komplexkode 8-98h Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst.