Kodierempfehlung Nr. 468

Schlagwort: Karpaltunnelsyndrom, Neurolyse, Dekompression – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2013-01-08
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-08-19
DRG:
ICD:
OPS: 5-056.4 5-056.3 5-85

Problem/Erläuterung:
Aufnahme zur Durchführung einer Neurolyse bei Karpaltunnelsyndrom. Ist zusätzlich zu einem OPS-Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand der OPS Kode 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Arm kodierbar?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Die einfache Neurolyse und Dekompression des Nervus medianus mit Durchtrennung des Retinaculum flexorum bei Karpaltunnelsyndrom wird mit einem Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand kodiert. Nach proximal erweiterte Eingriffe über die Beugefalte am Handgelenk hinaus mit Dekompression des Nervus medianus am Unterarm werden zusätzlich mit dem Kode 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Arm kodiert.

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Nur ein OPS-Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand ist zu verwenden. Auch das Alphabetische Verzeichnis des OPS führt unter den Suchbegriffen "Karpaltunnel, Dekompression und Neurolyse" zum OPS-Kode 5-056.4. Die Dekompression des N. medianus erfordert bei Vorliegen eines Karpaltunnelsyndroms in der Regel die Präparation bis in den Bereich des proximalen Handgelenks. Das Alphabetische Verzeichnis verweist ausschließlich auf die Operation an der Hand. Hinweise bezüglich einer anatomischen Grenzziehung "Hand/proximales Handgelenk" finden sich zu diesem Kode nicht, sondern nur bei anderen OPS-Kodes, z. B. bei 5-85 Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln.