Kodierempfehlung Nr. 47

Schlagwort: Angina pectoris, Brustschmerz, Thoraxschmerz – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2006-02-28
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-11-25
DRG:
ICD: R07.- R07.2
OPS:

Problem/Erläuterung:
Ein Patient wird mit pectanginösen Beschwerden unter Verdacht auf koronare Herzkrankheit aufgenommen. Die kardiologische Diagnostik einschließlich Linksherzkatheteruntersuchung ergibt keinen Hinweis auf eine kardiale Ursache. Rechtfertigt diese Symptomatik alleine die Kodierung der Angina pectoris als Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Die Angina pectoris (I20- Angina pectoris) ist unter der Gruppe Ischämische Herzkrankheiten (I20-I25) eingeordnet und ist ein Missverhältnis zwischen Sauerstoffbedarf und-Angebot im Herzen (Ischämie). Die Diagnose kann basierend auf den Kriterien der ESC Leitlinie¹ klinisch gestellt werden bei Vorliegen von mindestens 2 der folgenden Kriterien: -Retrosternale Schmerzen oder Schmerzen im Bereich von Hals, Kiefer, Schulter oder Arm; Voraussetzung ist, dass die Schmerzsymptomatik nicht auf andere in Frage kommende Ursachen zurückzuführen ist -Hervorgerufen durch körperliche Anstrengung -Besserung innerhalb von fünf Minuten durch Ruhe und/oder Nitrate. ¹ ESC Guidelines for the diagnosis and management of chronic coronary syndromes Begründung: In der Verhandlung vom 28.10.2020 ist der Schlichtungsausschuss mehrheitlich zu dem Beschluss gekommen, dass die Diagnose einer Angina pectoris auch klinisch getroffen werden kann, da eine apparative Bestätigung der Diagnose nicht in allen Fallkonstellationen möglich bzw. indiziert ist. Bezüglich der Anforderungen an eine klinische Diagnosestellung wird Bezug genommen auf die Leitlinie¹ der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie. Um eine konsistente Anwendung für den Kliniker zu ermöglichen, wurde auch der Begriff der atypischen Angina für die Anforderungen zur Kodierung berücksichtigt. Da es sich bei den im Beschluss aufgeführten Spiegelstrichen um eine Nennung außerhalb des Zusammenhangs der Leitlinie handelt, wurde beim ersten Spiegelstrich als Voraussetzung ergänzt, dass die bei einem Fall konkret zu bewertende Symptomatik anhand der klinischen Anamnese und/oder durchgeführter Untersuchungen nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist. ¹ ESC Guidelines for the diagnosis and management of chronic coronary syndromes

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Nein. Die Definition der Angina pectoris umfasst nicht nur die Symptomatik (Schmerz bzw. „Enge der Brust“), sondern auch deren Genese (Missverhältnis zwischen myokardialem Sauerstoffbedarf und Sauerstoffangebot: Ischämie). Entsprechend findet sich auch der ICD-Kode im Kapitel Ischämische Herzkrankheiten (I20 bis I25). Die reine Symptomatik ohne Hinweis auf eine Ischämie ist mit einem Kode aus R07.- Hals- und Brustschmerzen (z. B. R07.2 Präkordiale Schmerzen) zu verschlüsseln.