Kodierempfehlung Nr. 528

Schlagwort: Querschnittlähmung, Rückenmarkschädigung
Erstellt: 2014-12-17
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD: M51.1† G55.1* G82.01
OPS:

Problem/Erläuterung:
Stationäre Aufnahme akut mit Massenprolaps L4/5. Klinisch neben Schmerzexacerbation hochgradige Fußheberparesen bds. KG1/5, Taubheitsgefühl. Sofortige operative Therapie des Bandscheibenvorfalls. Kann zusätzlich zu den Diagnosen M51.1† Sonstige Bandscheibenschäden, Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (G55.1*) und G55.1* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (M50-M51†) der ICD-Kode G82.01 Schlaffe Paraparese und Paraplegie, Akute inkomplette Querschnittlähmung nichttraumatischer Genese angegeben werden?

Kodierempfehlung:
Die Kodes aus G82.- mit den fünften Stellen 0 bis 3 dienen der Verschlüsselung von Paresen und Plegien bei Querschnittlähmungen (Querschnittlähmungen sind Folge von Schädigungen des Rückenmarks oder der Cauda equina). In dem beschriebenen Fall liegt eine Rückenmarkschädigung nicht vor, so dass der Kode G82.01 nicht zusätzlich angegeben werden kann. Vielmehr ist zusätzlich die Schlüsselnummer G82.09 Schlaffe Paraparese und Paraplegie, Nicht näher bezeichnet zu verwenden. Über die 5. Stelle sind mit dem Endsteller „9“ die Zustände ohne Querschnittslähmung abbildbar. Siehe auch Kodierempfehlung 570.