Kodierempfehlung Nr. 545

Schlagwort: Aufwandspunkte, Metastasen, OPS 8-980 – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2015-06-24
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-08-19
DRG:
ICD:
OPS: 8-980

Problem/Erläuterung:
Für die Berechnung der Aufwandspunkte im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (8-980) werden für die „Neoplasie mit Metastase“ täglich Punkte berücksichtigt. Gilt dies auch, wenn im Einzelfall Metastasen nach den Regelungen der DKR nicht zu kodieren sind?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Sind Metastasen gemäß den Deutschen Kodierrichtlinien entweder als Haupt- oder als Nebendiagnose zu kodieren, sind sie für die Ermittlung der SAPS-Punkte bei der Kodierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung unter der Kategorie „Chronische Leiden, metastasierende Neoplasie“ entsprechend den „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des BfArM zu berücksichtigen.

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Metastasen können für die Berechnung der Aufwandspunkte nach den TISS- und SAPS II-Scores nur berücksichtigt werden, wenn sie nach den Regelungen der DKR korrekt kodiert sind. Diese Feststellung ergibt sich aus dem Wortlaut der Fußnote 3 der „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des DIMDI. https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/kodierfrage/Wie-berechnet-und-dokumentiert-man-die-Aufwandspunkte-fuer-die-Intensivmedizinische-Komplexbehandlung-SAPS-TISS-OPSnbspNr.nbsp8009/ Hiernach "muss ein entsprechender ICD-10-GM-Kode als Haupt- oder Nebendiagnose kodiert sein".