Kodierempfehlung Nr. 550

Schlagwort: CPAP, Neugeborene
Erstellt: 2015-10-13
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD:
OPS:

Problem/Erläuterung:
Ein Neugeborenes wird direkt postpartal für einige Tage auf der Intensivstation intermittierend mit CPAP atemunterstützt. Wie ist die Dauer der Atemunterstützung bei der Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen?

Kodierempfehlung:
Anzurechnen auf die Beatmungszeit sind ausschließlich die tatsächlich erbrachten Zeiten der Atemunterstützung. Zeiten für die Unterbrechung der Atemunterstützung mit CPAP werden nicht mitgezählt. Die Atemunterstützung mit CPAP ist als Besonderheit bei Neugeborenen und Säuglingen nach DKR 1001 bei der Berechnung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen. Für Fälle ab 2020 sind die Änderungen der DKR 1001 zur Maschinellen Beatmung zu berücksichtigen.