Kodierempfehlung Nr. 561
| Schlagwort: | Mastektomie, prophylaktische, Familienanamnese – durch Schlichtungsausschuss entschieden |
| Erstellt: | 2016-06-20 |
| Aktualisiert: | 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden. |
| Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: | 2020-10-06 |
| DRG: | |
| ICD: | Q99.8 Z80.3 |
| OPS: |
Problem/Erläuterung:
Der stationäre Aufenthalt einer 35-jährigen Frau mit nachgewiesener BRCA1-Mutation und positiver Familienanamnese erfolgt zur prophylaktischen Mastektomie.
Was ist die Hauptdiagnose?
Kann Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose angegeben werden?
Kodierempfehlung:
Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Erfolgt die Aufnahme zur prophylaktischen Operation der Brust bei nachgewiesener BRCA1-Mutation und positiver Familienanamnese und findet sich im Resektat keine maligne Neubildung ist Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese als Hauptdiagnose anzugeben. Der Kode Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien kann im vorliegenden Fall nicht als Nebendiagnose angegeben werden.
Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Hauptdiagnose ist gemäß DKR 1205 der „Zustand“ Brustkrebs in der Familienanamnese, also Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese.
Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose ist nicht korrekt, da eine Genmutation und keine Chromosomenanomalie vorliegt.