Kodierempfehlung Nr. 568
Schlagwort: | Demenz, Halluzinationen, Parkinson |
Erstellt: | 2016-08-25 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | G20.-† F02.3* R44.- |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Wie sind Halluzinationen und/oder affektive Symptome, die im Rahmen einer bekannten Parkinson-Demenz auftreten und behandelt werden, zu verschlüsseln?
Kodierempfehlung:
Eine Demenz bei primärem Parkinsonsyndrom ist nach dem Kreuz-Stern System mit einem Kode aus G20.-† Primäres Parkinson-Syndrom und F02.3* Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom (G20.-†) zu kodieren. Eine gesonderte Kodierung von Halluzinationen und/oder affektiven Symptomen bei Demenz im Rahmen einer Parkinsonerkrankung erfolgt nicht, da der Symptomenkomplex mit der F02.3 vollständig abgebildet ist.
Kodes aus F06.- Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit können hier nicht verwendet werden, da sich unter der Überschrift von F06.- das Exklusivum „In Verbindung mit Demenz, wie unter F00-F03 beschrieben“ findet. Auch Kodes aus R40-R46 sind aufgrund des Exklusivums „als Teil des Symptombildes einer psychischen Störung (F00-F99)“ nicht kodierfähig.