Kodierempfehlung Nr. 584
Schlagwort: | Weaning – durch Schlichtungsausschuss entschieden |
Erstellt: | 2017-08-31 |
Aktualisiert: | 2022-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden. |
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: | 2020-12-16 |
DRG: | |
ICD: | |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Setzt ein Weaning eine Mindestdauer einer vorangegangenen Beatmung voraus?
Kodierempfehlung:
Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Die Berücksichtigung des Weanings bei der Ermittlung der Gesamtbeatmungs-dauer richtet sich nach den Regeln der jeweils gültigen DKR 1001 Maschinelle Beatmung. Diese schließen die Anrechnung von Zeiten mit Beatmung und beatmungsfreien Intervallen im Rahmen des Weanings in dem dort geregelten Umfang mit ein.
Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Ein Weaning (Entwöhnung) gemäß DKR 1001 mit intermittierenden Phasen von Beatmung und Spontanatmung setzt eine vorherige Gewöhnung durch eine durchgehende Beatmung für mindestens 48 Stunden voraus.
Für Fälle ab 2020 sind die Änderungen der DKR 1001 zur Maschinellen Beatmung zu berücksichtigen.