Kodierempfehlung Nr. 59

Schlagwort: Wiederaufnahme, Komplikation, Chemotherapie, Neutropenie, Nebenwirkungen
Erstellt: 2006-02-28
Aktualisiert: 2024-01-01
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Problem/Erläuterung:
Ist die „Toxizität“ der Chemo- oder Strahlentherapie (z. B. Neutropenie) als Komplikation zu verschlüsseln? Siehe Beispiel 1-3. Ab 2008 gilt nach FPV, § 2 Absatz 3: Werden Patienten oder Patientinnen, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist, wegen einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der oberen Grenzverweildauer, bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Aufenthalts, wieder aufgenommen, hat das Krankenhaus eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale vorzunehmen. Eine Zusammenfassung und Neueinstufung wird nicht vorgenommen bei unvermeidbaren Nebenwirkungen von Chemotherapien und Strahlentherapien im Rahmen onkologischer Behandlungen. Die Absätze 1 und 2 gehen den Vorgaben nach den Sätzen 1 und 2 vor. Die Sätze 1 und 2 ergänzen die Vorgaben nach § 8 Abs. 5 KHEntgG. Somit sind die Empfehlungen in folgenden Beispielen für Fälle bis einschließlich 2007 gültig, ab 2008 nicht mehr zutreffend.

Kodierempfehlung:
Eine Arzneimittel-Nebenwirkung ist als eine Komplikation zu werten und damit auch eine Komplikation im Sinne der Regelung zur Wiederaufnahme. Dies gilt auch für die Chemo- und Strahlentherapie. Ansonsten müsste eine spezielle Vorschrift für die Onkologie erfolgen (siehe folgende Beispiele 1 - 3). Beispiel 1: 76-jährige Patientin mit AML, laufende Chemotherapie, noch keine Vollremission, Aufnahme mit pathologischen Leberwerten durch Chemotherapie (Entlassung vor einer Woche) in schlechtem AZ. Nach einigen Tagen deutliche Befundbesserung und Entlassung. Wiederaufnahme wegen Komplikation: Ja. Beispiel 2: 76-jähriger Patient mit einem Pankreas-Ca-Rezidiv, laufende Chemotherapie mit Cisplatin und Gemcitabine, aktuell notfallmäßige Aufnahme mit massivem Cisplatin-induziertem Erbrechen nach der letzten Chemotherapie (Entlassung vor einem Tag), keine Darmobstruktion in der Diagnostik. Wiederaufnahme wegen Komplikation: Ja (wenn Differentialdiagnose anderer Ursache unwahrscheinlich). Beispiel 3: 44-jährige Patientin, laufende Chemotherapie bei Mamma-Ca, jetzt Aufnahme eine Woche nach letzter Chemotherapie wegen einer Pneumonie bei leichter Leukopenie (2.000 Leuko/µl). Wiederaufnahme wegen Komplikation: Nein. Die Pneumonie muss nicht kausal mit der Neutropenie als Folge der Chemotherapie zusammenhängen. Ein Zusammenhang mit der Chemotherapie als durchgeführter Leistung des Voraufenthaltes ist nicht sicher herzustellen. Siehe auch Kodierempfehlung 177.