Kodierempfehlung Nr. 69
Schlagwort: | Commotio, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirnerschütterung |
Erstellt: | 2006-02-28 |
Aktualisiert: | 2024-01-01 |
DRG: | |
ICD: | S06.0 R51 Z03.8 |
OPS: |
Problem/Erläuterung:
Ist nach Sturz eines Kindes mit lokalem Kopfschmerz S06.0 Gehirnerschütterung als Hauptdiagnose anzuerkennen, wenn durch Bogen dokumentierte Überwachung erfolgte? Keine dokumentierte Bewusstlosigkeit, kein Erbrechen. Die Commotio ist am Ende des Aufenthalts sicher ausgeschlossen.
Kodierempfehlung:
Da die Verdachtsdiagnose sicher ausgeschlossen wurde, ist das Symptom Kopfschmerz (R51) als Hauptdiagnose zu verschlüsseln (siehe DKR D008 Verdachtsdiagnosen).
Erfolgte die stationäre Aufnahme nur auf Grund anamnestischer Angaben und ohne Symptome, ist Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.
Siehe auch Kodierempfehlung 48.